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Gratulation, Sie haben  soeben ein Patent angemeldet.
Sie haben eine klare Vorstellung wie es mit Ihrem Patent weitergehen soll.
Sie haben sich die richtigen Partner ausgesucht die Ihre Erfindung
erfolgreich und gewinnbringend am Markt platzieren werden.
Sie haben mit ihren Beratern die für Sie günstigste Gesellschaftsform
gewählt in denen die Lizenzeinnahmen aus der Patentverwertung generiert werden sollen.

Aber vielleicht hat man versäumt Ihnen mitzuteilen, dass Lizenzeinnahmen
innerhalb der EU verschiedentlich besteuert werden. Die Unterschiede sind gravierend, während in Deutschland keine Steuervergünstigung erfolgt,  haben manche unserer europäischen Nachbarn wie die Niederlande und Luxemburg den volkswirtschaftlichen Wert von patentierten Innovationen erkannt und steuerlich begünstigt.

Besonders positiv hervorgetan hat sich in dieser Hinsicht Frankreich, welches in den letzten Jahren durch eine konsequente reformorientierte Wirtschaftspolitik den Standort Frankreich noch interessanter gemacht hat. Dies betrifft insbesondere innovative Unternehmungen, die sich aufgrund der niedrigen Steuersätze hier dauerhaft niederlassen. So werden Einnahmen aus der Verwertung von Patenten unter bestimmten Voraussetzungen lediglich zu einem Steuersatz von 15% besteuert.

Interessiert ?